Nach der Niedersächsischen Corona Verordnung gilt
bei uns die 2G Regel.
Konkret bedeutet das für alle trainierenden bei KAMROC:
Unsere Trainingsstätte ist nur zugänglich für Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind,
oder Personen die nach einer Corona-Erkrankung nachweislich genesen sind.
Kinder und Jugendliche sind bis 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen.