Corona Regeln


Nach der Niedersächsischen Corona Verordnung gilt bei uns die 2G Regel. 

Konkret bedeutet das für alle trainierenden bei KAMROC:

Unsere Trainingsstätte ist nur zugänglich für Personen, die vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, oder Personen die nach einer Corona-Erkrankung nachweislich genesen sind.


Kinder und Jugendliche sind bis 18 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen.